Links
Allgemeine Geschäftsbedingungen der FREAKSOUND GMBH Veranstaltungstechnik, Inhaber: Dipl.-
Ing. Andreas Ordon, Stefan Niemeyer.
1. Anwendungsbereich/Allgemeines
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse
zwischen der Fa. FREAKSOUND GMBH und ihren Vertragspartnern (Kunden), die technische Geräte
und/oder Dienstleistungen der FREAKSOUND GMBH mieten, kaufen oder sonst in Anspruch nehmen.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages, der zwischen
einem Kunden und der FREAKSOUND GMBH abgeschlossen wird, gleichgültig, ob dieser
Lieferungen oder sonstige Leistungen durch die FREAKSOUND GMBH zum Gegenstand hat.
Spätestens mit Entgegennahme der Ware/Leistung gelten diese als angenommen.
Entgegenstehenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Die
Angestellten der FREAKSOUND GMBH sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen
oder schriftliche Zusicherungen zu geben, die über den eigentlichen Vertrag hinausgehen. Höhere
Gewalt, Betriebseinstellung, Streiks, Nichtlieferung oder Lieferverzug des Vorlieferanten, Maßnahmen
von Behörden und ähnliche unvorhersehbare Ereignisse entbinden FREAKSOUND GMBH von der
Erfüllung geschlossener Verträge. Änderungen technischer Eigenheiten/Angaben von Artikeln oder
des Programmangebots behalten wir uns jederzeit, ohne Vorankündigung und ohne öffentliche
Bekanntgabe vor.
2. Vertragsabschluss, Angebote
Unsere Angebote sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich.
Alle Verträge werden mit Zusendung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder Rechnung,
spätestens mit Ausführung/Zusendung der Lieferung bzw. der Leistung rechtskräftig.
3. Inanspruchnahme von Geräten und technischen Einrichtungen
a) Der Kunde verpflichtet sich, die ihm zur Verfügung gestellten Geräte und technischen Einrichtungen
ausschließlich zu dem im Vertrag festgelegten Zweck zu verwenden.
b) Als Auslieferungsort für sämtliche Leistungen gilt der Geschäftssitz der FREAKSOUND GMBH,
soweit vertraglich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
c) Der Kunde ist verpflichtet sich von der Vollständigkeit und der ordnungsgemäßen Beschaffenheit
der vermieteten Geräte und technischen Einrichtungen einschließlich des Zubehörs unmittelbar nach
Übernahme zu überzeugen. Spätere als bei Auslieferung oder Übergabe vorgebrachte Mängelrügen
oder die Berufung auf Fehlmengen sind ausgeschlossen.
d) Der Kunde ist verpflichtet, die ihm überlassenen Geräte und technischen Einrichtungen pfleglich zu
behandeln und ordnungsgemäß zu verwahren.
4. Techniker
a) Zur Anlieferung, Aufbau und Abbau, sowie falls einzelvertraglich vereinbart auch zur Bedienung,
setzt FREAKSOUND GMBH externe Techniker ein.
b) Sofern vertraglich zwischen FREAKSOUND GMBH und dem Kunden nicht anders vereinbart, steht
der Kunde zum Techniker in keinem eigenen Vertragsverhältnis und ist dem Techniker gegenüber
auch nicht weisungsberechtigt.
c) Der Kunde setzt die Techniker vor Beginn des Aufbaus von allen behördlichen Auflagen,
Sicherheitsbestimmungen, sowie örtlichen als auch sonstigen Besonderheiten, die mit der
Veranstaltung im Zusammenhang stehen, in Kenntnis. Verletzt der Kunde diese Informationspflichten
sind im Schadensfall die FREAKSOUND GMBH und die Techniker von jeder Haftung frei, sofern der
Schadeneintritt auf die fehlenden oder mangelhaften Informationen zurückzuführen ist.
d) Setzt der Kunde die Techniker selbst als Tonleute ein, geschieht das aufgrund eines gesondert mit
den Technikern zu schließenden Vertrag außerhalb der Rechtsbeziehungen zwischen FREAKSOUND
GMBH und dem Kunden.
5. Urheber- und Leistungsschutz
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Herstellung, Überspielung und Bearbeitung von Bild- und
Tonaufnahmen notwendigen Urheber-, Leistungsschutz- oder sonstigen Rechte auf seine Kosten zu
erwerben. Der Kunde garantiert, dass er diese Rechte besitzt und stellt FREAKSOUND GMBH von
allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Verpflichtung hergeleitet werden. Dies
betrifft insbesondere auch die angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung.
6. Gefahrtragung, Haftung des Kunden, Versicherung
a) Mit der Übergabe der Mietsache geht bis zur Rücknahme der überlassenen Geräte die Gefahr auf
den Kunden über. Dieser haftet auch insbesondere für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der
überlassenen Geräte vom Zeitpunkt der Übergabe bis zur Rücknahme. Der Kunde trägt das
Transport- und Versandrisiko, soweit nicht die überlassenen Geräte durch die Techniker oder
FREAKSOUND GMBH zum Veranstaltungsort gebracht werden.
b) Die überlassenen Gegenstände gelten als zurückgenommen, wenn der Verwender die Rücknahme
ausdrücklich erklärt oder er die Gegenstände entgegennimmt oder Abbau und Rücktransport durch
die Techniker vorgenommen werden..
c) Während der Mietzeit gehen notwendige Reparaturen, soweit sie nicht auf der normalen Abnutzung
beruhen, zu Lasten des Kunden. Dieser ist verpflichtet, FREAKSOUND GMBH unverzüglich von
sämtlichen auftretenden Schäden schriftlich Anzeige/Fax zu erstatten.
d) Notwendige Reparaturen sind zwingend mit FREAKSOUND GMBH abzustimmen und in jedem
Falle fachmännisch auszuführen.
e) Der Kunde ist verpflichtet, umgearbeitete Mietsachen nach Ablauf der Mietzeit auf eigene Kosten in
den früheren Zustand zurückzuversetzen.
f) Der Kunde haftet FREAKSOUND GMBH für sämtliche Schäden und Aufwendungen, die diesem
durch Handlungen, Maßnahmen oder Unterlassungen des Kunden, seiner Beauftragten und
Arbeitnehmer entstehen. Die Haftung des Kunden umfasst auch mittelbare Folge- und
Ausfallschäden, die FREAKSOUND GMBH durch das Schadensereignis entstehen (z.B. Umsatz bzw.
Vermietungsausfälle).
g) Anfallende Kosten für Reinigung, korrektes Aufwickeln der Kabel und Beseitigung äußerlicher
Schäden (z.B. Kratzer) am zurückgelieferten Mietmaterial werden nicht unter 20,00 € berechnet.
h) Der Kunde ist FREAKSOUND GMBH gegenüber zur Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen,
behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen, insbesondere der Arbeitsschutz- und
Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Die allgemeinen Regeln der Technik sind zu beachten
und einzuhalten.
i) Der Kunde hat die Mietsache gegen alle Risiken ausreichend zu versichern.
7. Mietzeit, Verspätete Rückgabe
a) Die vertraglich vereinbarte Mietzeit beinhaltet sowohl den Tag der Bereitstellung als auch den Tag
der Rückgabe der Geräte.
b) Für den Fall verspäteter Rückgabe haftet der Kunde FREAKSOUND GMBH auch ohne
Verschulden auf Ersatz sämtlicher Schäden, die diesem hierdurch entstehen (entgangener Gewinn
bei Weitervermietung, Mietausfall). Mindestens schuldet der Kunde jedoch denjenigen Mietpreis, der
für die Zeitspanne der geschuldeten und der tatsächlich erfolgten Rückgabe angefallen wäre.
8. Kündigung
a) Der Kunde ist unter Beachtung der Regelung in Pkt. b) jeder Zeit zur Kündigung des Vertrages
berechtigt. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
b) Für den Fall der Kündigung/Stornierung schuldet der Kunde FREAKSOUND GMBH die vereinbarte
Vergütung in Höhe von
50 % des Leistungspreises bis 14 Tage vor Vertragsbeginn,
85 % des Leistungspreises bis 7 Tage vor Vertragsbeginn,
95 % des Leistungspreises bis 4 Tage vor Vertragsbeginn,
sowie die volle Vergütung bei späterer Kündigung.
c) Dem Kunden steht der Nachweis eines geringeren Schadens offen.
9. Allgemeiner Haftungsausschluss
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht ein Kunde Verbraucher i.S.d. §
13 BGB ist und Ansprüche aus Produkthaftung oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit geltend macht.. Dies gilt auch für das eigene Verschulden etwaiger
Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB haftet der Verwender auch
nicht für grobes Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen (ausgenommen leitende Angestellte).
10. Konkreter Haftungsausschluss
a) Der Kunde hat die Mietsachen in einem ordnungsgemäßen und technisch einwandfreien Zustand
übernommen. FREAKSOUND GMBH übernimmt keinerlei Haftung für Schäden gleich welcher Art, die
dem Kunden durch Störungen oder den Ausfall der Mietsachen entstehen. Dies gilt gleichfalls für
solche Schäden Dritter, die die Mietgegenstände nutzen.
b) FREAKSOUND GMBH übernimmt keine Gewähr für die Arbeit der Techniker, wenn diese vom
Kunden mit der Betreuung der zur Verfügung gestellten Geräte durch eigenen Vertrag z.B. wie unter
Pkt. 4d beauftragt sind.
c) Kann FREAKSOUND GMBH durch nicht von ihr zu vertretende Umstände (Einwirkung höherer
Gewalt, Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, Streik oder Aussperrung, behördlicher Anordnungen,
Unterbrechung infolge Stromausfall oder Stromschwankungen oder ähnliches) die vertraglichen
Leistungen nicht oder nicht in vollem Umfang oder nicht zum vereinbarten Termin erfüllen, steht dem
Kunden kein Recht auf Schadenersatz, Rücktritt vom Vertrag oder Zurückhaltung seiner Leistungen
zu.
d) Werden auf den zur Verfügung gestellten technischen Einrichtungen Bild-, Ton- oder sonstige
Aufzeichnungen hergestellt, überspielt oder überarbeitet, übernimmt FREAKSOUND GMBH lediglich
die Verpflichtung, diese Arbeiten fachmännisch durchzuführen. Eine Haftung von FREAKSOUND
GMBH für Mängel der Arbeitsergebnisse, die auf der technischen oder qualitativen Beschaffenheit des
verwendeten Bild- oder Tonmaterials beruhen, ist ausgeschlossen.
e) Für die Fälle, in denen durch den Verwender schuldhaft Beschädigungen am überlassenen Film oder
Bandmaterial entstehen oder dieses abhanden kommt beschränkt sich die Haftung des
Verwenders auf die Neulieferung von Rohmaterial in entsprechender Menge.
11. Gewährleistung
Für Verträge mit Verbrauchern gilt die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten ab Kaufdatum. Bei
Rechtsgeschäften im Großhandelsbereich (z.B. mit Wiederverkäufern), also nicht mit Verbrauchern,
behalten wir uns vor, die Garantie- /Gewährleistungsfrist für einzelne Produkte einzuschränken.
Gebrauchtartikel, Verschleißartikel und Verbrauchsmaterial sind generell von der Garantie
ausgenommen, es sei denn, es liegen eindeutige Materialfehler vor. In Einzelfällen kann eine
zusätzliche Garantie unter Vorbehalt nach Bestätigung durch den Hersteller/Lieferanten erfolgen. Für
Gewährleistungsfälle gilt wie folgt:
a) Der Käufer hat Fehler unverzüglich nach deren Feststellung bei der FREAKSOUND GMBH
entweder schriftlich anzuzeigen oder von uns aufnehmen zu lassen. Für die bei der Nachbesserung
eingebauter Teil wird bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist des Kaufgegenstands Gewähr
aufgrund des Kaufvertrags geleistet.
b) Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem
Zusammenhang damit steht, dass - der Käufer einen Fehler nicht gemäß Ziffer a) angezeigt und
unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat oder - der Kaufgegenstand unsachgemäß
behandelt oder überbeansprucht worden ist oder - in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden
sind, deren Verwendung weder die FREAKSOUND GMBH noch der Hersteller genehmigt hat oder -
der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z.B.
Betriebsanleitung) nicht befolgt hat. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung
ausgeschlossen. Im Gewähr-leistungsfall leisten wir nach unserem Ermessen Nachbesserung,
Tausch oder Gutschrift. Macht der Kunde (Verbraucher) von seinem gesetzlichen Recht Gebrauch
und verlangt Wandlung, so behalten wir uns bei der Gutschrift/Auszahlung Abzüge für Abnutzungen
o.ä. vor. Wird während der Gewährleistungsfrist eine Ware unberechtigt als fehler- oder mangelhaft
eingesandt, berechnen wir für die Prüfung eine Pauschal in Höhe von € 50,00 zzgl. Der
Versandauslagen. Rücksendungen ohne Vorankündigung sind grundsätzlich frei an uns
zurückzusenden. Für Rücksendungen, die für den Kunden auf Grund gesetzlicher Regelungen
kostenfrei bleiben sollen, entscheidet die Freaksound GmbH über die
Versandart.
12. EIGENTUMSVORBEHALT
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Käufer Eigentum der
FREAKSOUND GMBH. Es gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt. Ist der Käufer eine juristische
Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei
dem der Vertrag zum Betrieb seines Gewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt für die
Forderungen, die die FREAKSOUND GMBH aus ihren laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber
dem Käufer hat. Bei Warenrückforderungen aufgrund von Zahlungsverzug bzw. Zahlungsunfähigkeit
des Käufers / Kunden sind wir berechtigt, etwaige Abnutzungen, Schäden und Wertverluste geltend
zu machen.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen, denen diese AGB zugrunde liegen gilt als
Erfüllungsort und Gerichtsstand Hanau als vereinbart.